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   BVerwG, 07.07.1960 - II C 335.57   

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BVerwG, 07.07.1960 - II C 335.57 (https://dejure.org/1960,1661)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.1960 - II C 335.57 (https://dejure.org/1960,1661)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 1960 - II C 335.57 (https://dejure.org/1960,1661)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
    Auszug aus BVerwG, 07.07.1960 - II C 335.57
    Denn dieses Gericht wird nunmehr noch zu prüfen haben, ob tatsächliche Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß das grundsätzlich zu bejahende öffentliche Interesse an der Wiederherstellung und Erhaltung eines gesetzmäßigen Zustandes hier ausnahmsweise gegenüber dem Einzelinteresse des Klägers an der Aufrechterhaltung des gesetzwidrigen, begünstigenden Bescheides vom 1. August 1952 nach Treu und Glauben zurücktreten muß (vgl. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [269], 8, 296 [304]; 9, 155 [160]; 9, 251 [253 ff.]).
  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 07.07.1960 - II C 335.57
    Denn dieses Gericht wird nunmehr noch zu prüfen haben, ob tatsächliche Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß das grundsätzlich zu bejahende öffentliche Interesse an der Wiederherstellung und Erhaltung eines gesetzmäßigen Zustandes hier ausnahmsweise gegenüber dem Einzelinteresse des Klägers an der Aufrechterhaltung des gesetzwidrigen, begünstigenden Bescheides vom 1. August 1952 nach Treu und Glauben zurücktreten muß (vgl. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [269], 8, 296 [304]; 9, 155 [160]; 9, 251 [253 ff.]).
  • BVerwG, 24.09.1959 - II C 405.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1960 - II C 335.57
    Denn dieses Gericht wird nunmehr noch zu prüfen haben, ob tatsächliche Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß das grundsätzlich zu bejahende öffentliche Interesse an der Wiederherstellung und Erhaltung eines gesetzmäßigen Zustandes hier ausnahmsweise gegenüber dem Einzelinteresse des Klägers an der Aufrechterhaltung des gesetzwidrigen, begünstigenden Bescheides vom 1. August 1952 nach Treu und Glauben zurücktreten muß (vgl. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [269], 8, 296 [304]; 9, 155 [160]; 9, 251 [253 ff.]).
  • BVerwG, 20.05.1959 - VI C 215.56

    Fortwirkung von politischen Beweggründen einer früheren beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1960 - II C 335.57
    Sollte das Berufungsgericht hierbei zu einem dem Kläger ungünstigen Ergebnis gelangen, so braucht es - entgegen der Auffassung der Revision - nicht zu klären, ob dem Kläger Rechte aus der zuvor bekleideten Rechtsstellung eines Hauptlehrers zustehen; denn diese Rechte könnten nicht gegenüber dem Beklagten festgestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 - mit Hinweis auf BVerwGE 8, 305 [308/309]).
  • BVerwG, 08.02.1960 - VI C 64.57
    Auszug aus BVerwG, 07.07.1960 - II C 335.57
    Sollte das Berufungsgericht hierbei zu einem dem Kläger ungünstigen Ergebnis gelangen, so braucht es - entgegen der Auffassung der Revision - nicht zu klären, ob dem Kläger Rechte aus der zuvor bekleideten Rechtsstellung eines Hauptlehrers zustehen; denn diese Rechte könnten nicht gegenüber dem Beklagten festgestellt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 - mit Hinweis auf BVerwGE 8, 305 [308/309]).
  • BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.66

    Gegenvorstellungen gegen die Festsetzung des Wertes eines Streitgegenstands

    Mit Recht ist deshalb die von Widtmann und Anders-Jungkunz-Käppner (a.a.O.) vertretene Ansicht durch das bereits erwähnte Urteil des VI. Senats vom 8. Februar 1960 - BVerwG VI C 64.57 - (ZBR 1960 S. 133 f.) sowie auch durch den erkennenden Senat (Urteil vom 7. Juli 1960 - BVerwG II C 335.57 -) abgelehnt worden.
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